Der eingetragene Verein DIPM und die Förderstiftung der DIPM werden durch freiwillige Spenden finanziert. Für jegliche Unterstützung sind wir dankbar. Wir sind wegen Förderung religiöser Zwecke, als gemeinnütziger Verein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Für die uns eingehenden Spenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Die "Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln" der AEM sind für uns verbindlich.
Onlinespende direkt, Erklärung Spendenportal
Spendeninfo zum Verein DIPM e.V.
Spendeninfo zur Förderstiftung der DIPM
Allgemeine Spendeninfo und Zuwendungsbestätigungen
Volksbank Metzingen - Bad Urach eG
BLZ 640 912 00
Konto 49 585 002
BIC: GENODES1MTZ
IBAN: DE22 6409 1200 0049 5850 02
Bitte Verwendungszweck angeben z. B. "MusterMissionar"
Volksbank Metzingen - Bad Urach eG
BLZ 640 912 00
Konto 49 580 000
BIC: GENODES1MTZ
IBAN: DE52 6409 1200 0049 5800 00
Bitte Verwendungszweck angeben z. B. "Stiftungsstock"
Das Spendenportal.de ist ein Spendennetzwerk für Deutschland. Es wurde gegründet, um gemeinnützigen Organisationen ein Portal zu bieten, in dem sie kostenfrei ihr Projekt oder die Arbeit vorstellen und um Spenden werben können.
Wichtig:
Das Spendenprotal leitet Ihre Onlinespende direkt und ohne Abzug an uns weiter. Die Zuwendungsbestätigung wird von der DIPM ausgestellt.
Tipps und Hinweise zu Spenden und Zuwendungsbestätigungen
Wichtige Änderungen im Spendenrecht durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements in 2007
Umfang des Spendenabzugs verbessert oder vereinheitlicht:
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können aktuell Spenden bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Bis 31.12.2006 betrugen diese Prozentsätze ja nach Zweck 5% für kirchliche, rellegiöse, besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke einschließlich Sport und 10% für wissenschaftliche, mildtätige, kulturelle Zwecke.
Die alernative Abzugsgrenze von bislang 2 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter, die vor allem bei Unternehmensspenden eine Rolle spielt, wurde auf 4 Promille erhöht.
Unbegrenzter Spendenvortrag ersetzt Großspendenregelung:
Die alte Großspendenregelung, nach der bis zum 31.12.2006 Spenden über 25.565 € bei Überschreiten der vorgenannten Höchstsätze ein Jahr zurück und bis zu fünf Jahre vorgetragen werden konnten, entfällt. Dafür sind aktuell alle Spenden - soweit sie wegen der Höchstsätze in einem Jahr nicht berücksichtigungsfähig sind - unbegrenzt in den nachfolgenden Jahren vortragsfähig.
Vereinfachter Spendennachweis bis 200 €:
Der so genannte vereinfachte Spendennachweis mittels Überweisungsträger und Einzahlungsbeleg, ist jetzt für Einzelpersonen bis 200 € möglich (früher nur bis 100 €). Dabei muss es sich bei dem Empfänger zum einen um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln. Zum anderen kann der Empfänger aber auch eine gemeinnützige Einrichtung oder politische Partei sein, wobei dann aber die Einzahlung mit einem von ihm erstellten Einzahlungsbeleg erfolgen muss, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftssteuer und einen Hinweis dazu erhält, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Über den Stiftungsstock der Förderstiftung der DIPM, kann die Missionsarbeit langfristig, z.B. über den Tod hinaus gefördert werden. Der Stiftungsstock darf in seiner Höhe nicht geschmälert werden. Die Zinserträge des Stiftungsstockes fließen der Missionsarbeit zu - dauerhaft und langfristig. Die Förderstiftung der DIPM ist eine nicht rechtsfähige, treuhänderisch verwaltete Stiftung. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und alle Zuwendungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit.
Wichtige Änderungen im Spendenrecht durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in 2007 speziell im Bereich der Stiftungen sind:
Der Wegfall des bisherigen Sonderabzugsbetrag von 20.450 €:
Bei Zuwendungen an Stiftungen konnte vor 2007 neben den allgemeinen Höchstsätzen zusätzlich ein besonderer Abzugsbetrag von 20.450 € in Anspruch genommen werden. Dieser Abzugsbetrag wird gestrichen, weil er häufig missbräuchlich verwendet wurde. Aktuell gelten für Zuwendungen an einer Stiftung das gleiche Spendenrecht wie für den gemeinnützigen Verein.
Die Erhöhung des Stiftungsspendenbetrags auf 1 Millionen €:
Der erweiterte Abzugsbetrag für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung wird von bisher 307.000 € auf 1 Million € erhöht. Dieser Abzugsbetrag kann nach wie vor auf Antrag des Steuerpflichigen auf bis zu 10 aufeinander folgende Veranlagungszeiträume verteilt werden. Während aber bislang Stiftungsstockspenden nur im Zusammenhang mit einer Stiftungsneugründung zusätzlich begünstigt waren, kann dieser Abzugsbetrag aktuell auf für Zuwendungen an bereits länger bestehende Stiftungen in Anspruch genommen werden. Also zusätzlich zum "normalen" Spendenabzug!

Natürlich stehen wir Ihnen gerne für vertrauliche Beratungen in allen Fragen rund um das Thema Stiftung zur Verfügung.
Horst Wagner, Tel./Fax. 0711 653862,
E-Mail: stiftung@dipm.de
Als DIPM verpflichten wir uns, nach den Grundsätzen für die Verwendung von Spenden, erarbeitet von der AEM (Arbeitsgemeinschaft für Evangelikale Missionen), zu arbeiten. Download "Grundsätze Spendenverwendung AEM"
Die DIPM und die Förderstiftung der DIPM sind abhängig von freiwilligen Spenden. Wir haben Zeiten des Mangels und des Überflusses in der Missionsarbeit erfahren. Rückblickend können wir nur dankbar sagen, dass Gott - in dessen Auftrag wir stehen - uns treu über all die Jahre versorgt hat. Dies tat er durch viele einzelne Förderer und Missionsfreunde, die uns treu und oft über die Maßen, mit Spenden und Gaben geholfen haben. HERZLICHEN DANK.
Wir senden Ihnen eine Eingangsbestätigung und im Januar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung. Dafür benötigen wir Ihre vollständige Adresse.
Banken teilen uns in der Regel leider nur Ihren Namen aber nicht Ihre Adresse mit. Deshalb: Bitte schreiben Sie in den Verwendungszweck PLZ, Straße und Hausnummer.
Ihre Adresse verwenden wir ausschließlich für interne Zwecke, wie die Zusendung der Bestätigungen / Dank usw.
Unsere zweimonatlich erscheinende Missionszeitschrift "WMZ" stellen wir Ihnen automatisch zu.
Gerne bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre Spende. Die erste Spende bedanken wir sofort, weitere Spenden dann pro Quartal. So bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Spende bei uns angekommen ist und ob wir sie Ihren Wünschen entsprechend verbucht haben.
Wenn Sie über die Jahres-Zuwendungsbestätigung hinaus keinen weiteren Dank / Bestätigung wünschen, reicht uns eine kurze Mitteilung, oder Sie können auf dem Überweisungsträger "KD" (Kein Dank) vermerken.
Im Januar des Folgejahres stellen wir Ihnen eine Jahres-Zuwendungsbetätigung für die Vorlage beim Finanzamt aus.
Benötigen Sie, z.B. als Firma, für jede Spende eine Einzelzuwendungsbestätigung, stellen wir Ihnen diese gerne bei jedem Zahlungseingang aus. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einfach eine kurze Mitteilung.
Sollten Sie keine Eingangs- bzw. am Jahresende eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt bekommen haben, konnten wir vermutlich Ihre Adresse nicht ermitteln. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne klären wir es mit Ihnen zusammen auf.